kosten
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in vielen Fällen die Kosten für Unterstützung im Haushalt (Haushaltshilfe) die ersten 6 Tage nach der Entbindung für 5 bis maximal 8 Stunden täglich (§§ 38 SGB V; 199 RVO). Die meisten Kassen unterscheiden hier mittlerweile zwischen einer Haushaltshilfe und einer Mütterpflegerin.
Die Kosten werden von den Kassen übernommen, wenn das Baby durch Hausgeburt oder ambulante Geburt geboren wurde oder wenn bestimmte gesundheitliche Belastungen vorliegen (letztere müssen vom Arzt oder der Hebamme bescheinigt werden).
Sinnvoll ist es schon vor der Geburt mit der Kasse zu klären, ob und unter welchen Umständen sie die Kosten für Unterstützung im Haushalt übernimmt.
Sehr gerne bin ich Ihnen auch beim Genehmigungsprozess mit Ihrer Krankenkasse behilflich!
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